Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in seinen öffentlichen Sitzungen vom 12.08.2024 und 20.01.2025 (erneute Behandlung) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Küfnersgewend“ eingeleitet.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 564 und 564/6, Gemarkung Bindlach (Lehengraben 7 und 9) und kann in der Gemeinde Bindlach, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach, bei Herrn Dörfler, Zimmer 1.06 während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Geplant ist die Neukonzeption und Nachverdichtung dieser Gewerbeflächen in Bindlach. Auf den betreffenden Grundstücken wird bisher zum einen ein Holz- und Farbenfachhandel sowie zum anderen eine Schreinerei betrieben. Große Flächen der Grundstücke liegen als weitestgehend ungenutzte versiegelte Park-/Hoffläche brach bzw. sind durch einen wohl durch frühere Materialanfüllungen entstandenen unregelmäßigen Wall nicht nutzbar.
Hauptinhalt der geplanten Änderung des Bebauungsplanes sind der Neubau/Anbau eines Gebäudes mit zwei Vollgeschossen mit Flachdach oder flach geneigtem Pultdach sowie der Neubau einer eingeschossigen Gewerbeeinheit auf dem Grundstück Lehengraben 7 sowie der Neubau eines Gebäudes mit zwei Vollgeschossen mit Flachdach oder flach geneigtem Pultdach auf dem Grundstück Lehengraben 9. Genutzt werden soll dieses Gebäude im Erdgeschoss als Studio bzw. „Showroom“ für die Produkte (Küchen, Möbel, etc.) der Bauherrschaft. Ebenfalls sollen Büros für die Belegschaft entstehen. Im Obergeschoss ist die Schaffung von Wohnfläche für die Vermietung angedacht.
Bindlach, 01.02.2025
Christian Brunner
Erster Bürgermeister