Bebauungsplan Nr. 59 "Am Schleimgraben"

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB


Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 28.08.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Am Schleimgraben“ beschlossen.


Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan ersichtlich. Dieser Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Bebauungsplan Nr. 59 Am Schleimgraben


Ziele und Zwecke der Planung siehe Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB zum Verfahren Flächennutzungsplan Ramsenthal, 4. Änderung Bereich „Am Schleimgraben“ siehe hier.


Bindlach, 09.09.2023


Christian Brunner
Erster Bürgermeister