Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27.11.2024 beschlossen, folgende Trasse zum öffentlichen Straßenfläche zu widmen.
Widmung der Fl.Nr. 825/46, Gemarkung Bindlach, zur öffentlichen Straßenfläche
DNach Sanierung der Brunnenstraße wurde das Flurstück 825/46, Gemarkung Bindlach, inzwischen durch die Gemeinde Bindlach erworben. Die Fläche von 17 m² soll mit der öffentlichen Straßenfläche Fl.Nr. 825/4, Gemarkung Bindlach (Brunnenstraße), verschmolzen werden und wird deshalb zur öffentlichen Straßenfläche öffentlich gewidmet.
Die Verfügung kann Mo.-Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr und Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr im Rathaus eingesehen werden.
Christian Brunner
Erster Bürgermeister