in der Aktivenversammlung am Freitag, 21.02.2025, um 19:30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus in Deps.
Einladung
an alle feuerwehrdienstleistenden (aktiven) Mitglieder und Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) ist der Kommandant aus der Mitte der Wahlberechtigten zu wählen. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres mindestens 4 Jahre Dienst in einer Feuerwehr geleistet und die vorgeschriebenen Lehrgänge mit Erfolg besucht hat.
Wahlvorschläge sind in der Dienstversammlung zu machen. Gewählt wird mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Erhält kein Bewerber eine Mehrheit, so findet eine Stichwahl statt. Der ewählte bedarf der Bestätigung durch die Gemeinde.
Wahlberechtigt sind alle Feuerwehrdienstleistenden, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Bindlach, 31.01.2025
Christian Brunner
Erster Bürgermeister