Neuigkeiten & Bekanntmachungen
Steuererhebung 4. Quartal 2026Montag, 16.11.2026Die Gemeindekasse erhebt am Montag, 16.11.2025, von 08:00 bis 12:00 Uhr die 4. Rate der Grund- und Gewerbesteuer.
Um Beachtung dieses Termins für alle Barzahler wird gebeten. Nach Möglichkeit bitten wir, die Zahlungen bargeldlos über folgende Konten zu tätigen:
Sparkasse Bayreuth
IBAN: DE59 7735 0110 0570 2300 03 BIC: BYLADEM1SBT
VR-Bank Bayreuth-Hof
IBAN: DE77 7806 0896 0008 5203 48 BIC: GENODEF1HO1
Wer der Gemeinde ein SEPA-Mandat erteilt hat, erhält den Nachweis über den abgebuchten Betrag auf seinem Kontoauszug. SEPA-Mandate können unter
www.bindlach.de heruntergeladen werden.
Informationen zur Gemeinderatssitzungvom 19.10.2026Erweiterung Feuerwehrhaus Benk
Im Rahmen der Erweiterung des Feuerwehrhauses Benk hat der Gemeinderat die Vergabe der Akustikdecke im Obergeschoss des Altbaus beschlossen. Der Auftrag wurde zum wirtschaftlichsten Angebotspreis in Höhe von 2.924,19 € vergeben. Darüber hinaus soll die abflusslose Grube mit einer Füllstandsüberwachung ausgestattet werden. Der Erste Bürgermeister wurde ermächtigt, nach Vorlage eines aktualisierten Angebots den Auftrag zu vergeben. Der Einbau erfolgt durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Klärwerks in Zusammenarbeit mit dem Bauhof.
Sanierung Kita Ramsenthal zur Aufnahme einer Hortgruppe sowie Verbesserung der Fluchtsituation
Im Zuge der Sanierung der Kita Ramsenthal hat der Gemeinderat weitere Aufträge vergeben. Im hinteren Bereich der Einrichtung wird die bestehende Maschendrahtzaunanlage zwischen Kellerabgang und Geräteschuppen durch einen Stabgitterzaun ersetzt. Die Auftragssumme hierfür beträgt 867,51 €. Zudem wird die bestehende Sprechanlage ausgetauscht und erweitert. Der Auftrag wurde zum Angebotspreis von 6.201,26 € vergeben.
Erstellung eines kommunalen Hitzeaktionsplans
Der Gemeinderat befasste sich mit der Möglichkeit, gemeinsam mit fachlicher Unterstützung des Büros GreenAdapt einen kommunalen Hitzeaktionsplan zu erstellen. Ziel eines solchen Plans wäre es, konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor zunehmender Hitzebelastung zu entwickeln. Grundlage sollten unter anderem die Erkenntnisse aus dem Klimaanpassungskonzept des Landkreises Bayreuth sein. Die Gesamtkosten für die Erstellung wurden mit rund 13.400 € brutto beziffert. Eine Förderung in Höhe von 50 %, maximal 6.800 €, wäre möglich gewesen. Der Eigenanteil der Gemeinde hätte somit rund 6.700 € betragen und wäre im Haushalt 2027 einzuplanen gewesen. Im Rahmen der Beratung wurden insbesondere die Kosten und der tatsächliche Nutzen eines solchen Plans für eine Kommune der Größe Bindlachs kritisch hinterfragt. Auch wurde angeregt, bereits vorliegende Erkenntnisse aus anderen Kommunen zu nutzen, anstatt entsprechende Untersuchungen erneut durchzuführen. Der Gemeinderat lehnte eine Beteiligung am Projektaufruf mehrheitlich ab.
Überörtliche Prüfung – Teilbericht „Bauwesen“
Der Gemeinderat befasste sich mit dem Teilbericht „Bauwesen“ der überörtlichen Prüfung der Gemeinde Bindlach für die Jahre 2019 bis 2022 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV). Die von der Verwaltung vorgelegten Abwägungsvorschläge zu den Textziffern 1 bis 13 wurden zur Kenntnis genommen. Der Gemeinderat genehmigte die darin enthaltenen Feststellungen und Inhalte und ordnete deren Erledigung an.
Die Niederschrift zur Sitzung finden Sie nach Genehmigung im Ratsinformationssystem.
Schutz der "Stillen Tage"im Monat November 2026Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage – Feiertagsgesetz – FTG – (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. April 2016 (GVBl S. 50), unterliegen
das Allerheiligen (01.11.2026),
der Volkstrauertag (15.11.2026),
der Buß- und Bettag (18.11.2026) und
der Totensonntag (22.11.2026)
als sog. „Stille Tage“ einem besonderen Schutz.
Wir bitten um Beachtung der an diesen Tagen geltenden Verbotsbestimmungen des Feiertagsgesetzes.
Befreiungen von den Verboten dürfen durch die Gemeinden nur aus wichtigen Gründen im Einzelfall erteilt werden. Wirtschaftliche Gründe des Veranstalters rechtfertigen für sich allein keine Befreiung
Bekanntmachung des SatzungsbeschlussesBekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 17 „Küfnersgewend“, 6. ÄnderungBebauungsplan Nr. 17 „Küfnersgewend“, 6. Änderung
Die Gemeinde Bindlach hat mit Beschluss vom 23.03.2026 den Bebauungsplan Nr. 17 „Küfnersgewend“, 6. Änderung für das nachfolgende Gebiet als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus, Zimmer 1.06, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach, während folgender Zeiten
Montag – Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich
Donnerstag 14:00 Uhr – 17:30 Uhr
einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächenplans,
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Bindlach, 24.10.2026
Christian Brunner
Erster Bürgermeister
Herzlich willkommen in Bindlach!
Bindlach ist unsere Heimat. Eine lebenswerte Gemeinde mit starken Ortsteilen, einem aktiven Vereinsleben und vielen Menschen, die sich für das Miteinander engagieren. Gemeinsam wollen wir unsere Gemeinde gestalten und weiterentwickeln. Auf unserer Webseite finden Sie aktuelle Informationen, wichtige Dienstleistungen und Wissenswertes aus dem täglichen Leben in Bindlach. Dabei möchten wir Ihnen den Zugang zu unseren Angeboten so einfach wie möglich machen. Als Bürgermeister ist mir der persönliche und direkte Austausch besonders wichtig. Ich möchte zuhören, offen informieren und Entscheidungen verständlich erklären. Vor allem aber möchte ich gemeinsam mit Ihnen nach guten Lösungen für unsere Gemeinde suchen. Deshalb freue ich mich über Ihre Fragen, Ideen und Anregungen. Denn Bindlach lebt davon, dass wir unsere Gemeinde miteinander gestalten.
Christian BrunnerErster Bürgermeister

Schon gewusst?
In Bindlach steht die ehemalige Bartholomäuskirche und jetzige evangelische Pfarrkirche zur Heiligen Dreifaltigkeit. Darauf weist das Messer als Attribut des heiligen Bartholomäus hin. Die goldene Rose im blauen Schild ist das Wappen der Herren von Guttenberg, die 1310/18 erstmals erwähnt wurden und die im Ort Lehen reich begütert waren.









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