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    Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

    Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2026 beschlossen, folgende Trassen zu widmen.


    Widmung von Flurnummern zu öffentlichen Feld- und Waldwegen und zur Gemeindeverbindungsstraße


    1. Die Fl.Nr. 237/11, Gemarkung Bindlach wird als seitliche Erweiterung der bereits gewidmeten Gemeindeverbindungsstraße Fischgasse (Fl.Nr. 865/0, Gemarkung Bindlach) gewidmet.

    2. Die Fl.Nr. 237/12, 237/13 und 237/23, Gemarkung Bindlach werden als Teil der bereits gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldwege (Fl.Nr. 860/0, 238/0 und 895/0, Gemarkung Bindlach) gewidmet.


    Die Länge der Trassen sowie die Anfangs- und Endpunkte bleiben unverändert. Änderungen am Straßenbaulastträger ergeben sich durch die neu gewidmeten Flächen nicht.


    Die Widmungen treten zum 01.10.2026 in Kraft.


    Die Verfügung kann Mo.-Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr und Do. von 14:00 bis 17:30 Uhr im Rathaus eingesehen werden.



    Christian Brunner

    Erster Bürgermeister