Leider ist in den öffentlichen Grünflächen wieder vermehrt Hundekot aufzufinden. Auch die von der Gemeinde Bindlach bereitgestellten Kotbeutel werden einfach weggeworfen, anstatt die Beutel ordnungsgemäß zu entsorgen. So sind Grünstreifen, Fußwege und Parkanlagen, stark verunreinigt.
Die Gemeindeverwaltung ist bemüht, ein harmonisches Miteinander aller Bürger zu erreichen. Wir wissen, dass viele Hundehalter den Unmut ihrer Mitbürger verstehen und darauf achten, dass die Geschäfte ihres Hundes unschädlich
beseitigt werden.
Es gibt aber immer wieder Hundehalter, die das unliebsame Häufchen geflissentlich übersehen oder bewusst
ignorieren. Diese wenigen dürfen wir eindringlich bitten, mehr Verständnis für ihre Mitbürger aufzubringen und den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Spielanlagen in der Gemeinde Bindlach, denn laut § 3 Abs. 4 Satz 2 ist der Hundeführer dazu verpflichtet, den hinterlassenen Hundekot seines Vierbeiners umgehend und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Wer dies nicht aus eigenständigem Handeln veranlasst, begeht aus rechtlicher Sicht nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grün- und Spielanlagen eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro belegt werden kann.

