Abhalten von Sonnwendfeuern

Das Abbrennen von Sonnwendfeuern nach altem Brauch ist bei der Gemeindeverwaltung Bindlach telefonisch unter 09208 664-44 oder 09208 664-46 anzuzeigen. Die Genehmigung und Weitermeldung an die Leitstelle Bayreuth/ Kulmbach (ILS) erfolgt über die Gemeinde Bindlach. Eine Anmeldung per E-Mail ist nicht zulässig.


Das Verbrennen von Abfällen (behandeltes Holz jeglicher Art, Fensterrahmen, Furniermöbelteile, Holzzäune, Spanplatten, Paletten u. a.) ist generell unzulässig. Die Veranstalter haben darauf zu achten, dass nur unbehandeltes Holz verbrannt wird. Weitere Auskünfte erteilt das Landratsamt Bayreuth unter 0921 728-282.


Rücksichtnahme auf Tiere:
Um zu verhindern, dass das Sonnwendfeuer für Vögel und Kleintiere zur tödlichen Falle wird, sollte das Material zum Verbrennen möglichst kurzfristig (max. 14 Tage vorher) aufgehäuft bzw. vor dem Abbrennen umgeschichtet werden.