Bekanntmachung

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Einziehung von Teilstrecken (Kreisstraße BT 46 Bindlacher Berg)

 

Der Kreisausschuss des Landkreises Bayreuth hat in seiner Sitzung am 21.06.2021 einstimmig beschlossen, die Teilstrecken der „alten“ Kreisstraße BT 46 von A/S 140/0,528 bis A/S 140/0,684, von A/S 140/0,689 bis A/S 140/0,848 und von A/S 140/1,403 bis A/S 140/1,525 einzuziehen.


Die vorbezeichnet ausgewiesenen Teilstrecken haben durch den Neubau der Umgehungsstraße mit Errichtung einer Kreisverkehrsanlage jede Verkehrsbedeutung verloren und sollen deshalb nach Art. 8 Abs. 1 BayStrWG eingezogen werden.


Die Unterlagen sowie ein Lageplan mit Darstellung der zur Einziehung vorgesehenen Verkehrsflächen liegen während der allgemeinen Dienststunden (Mo. – Mi. 08:00 – 15:00 Uhr, Do. 08:00 – 17:30 Uhr und Fr. 08:00 – 12:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Bindlach, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach, Zimmer 1.06 zur Einsichtnahme aus.


Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift an vorgenannte Stelle gerichtet werden. Die Einziehung kann frühestens drei Monate nach der Bekanntmachung der Einziehungsabsicht durchgeführt werden.


Bindlach, 13.08.2021

 

 


Klaus-Dieter Jaunich
Zweiter Bürgermeister