Bekanntmachung

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)


Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.01.2026 beschlossen, folgende Trasse zum öffentlichen Fuß- und Radweg zu widmen.


Widmung zum öffentlichen Fuß- und Radweg


Die bislang nicht gewidmeten gemeindlichen Flächen
Fl.Nr. 275/99, Teilfläche aus Fl.Nr. 275/110, Teilfläche aus Fl.Nr. 178/134, Teilfläche aus Fl.Nr. 178/1, Teilfläche aus Fl.Nr. 191/2, Fl.Nr. 275/100, Fl.Nr. 275/101, Teilfläche aus Fl.Nr. 327/72, Gemarkung Bindlach, werden als öffentlicher
Fuß- und Radweg gewidmet.


Anfangspunkt ist die Einmündung in die Ortsstraße Kirchgartenstraße, Endpunkt ist die Einmündung in die Ortsstraße Im Koppler. Die Trasse ist insgesamt 534 m lang. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Bindlach. Die Widmung tritt zum 01.02.2026 in Kraft.


Die Verfügung kann Mo.-Fr. von 8.00 bis 12.00 Uhr und Do. von 14.00 bis 17.30 Uhr im Rathaus eingesehen werden.


Christian Brunner
Erster Bürgermeister