Vorübergehender Leinenzwang zwischen Bindlach und Allersdorf

Zum Schutz unserer Wildtiere und aufgrund eines konkreten Vorfalls ordnet die Gemeinde Bindlach ab sofort einen Leinenzwang für alle Hunde zwischen Bindlach (Furtbach) und Allersdorf an.

 

In der vergangenen Woche kam es beim Regenrückhaltebecken Furtbach leider zu einem Vorfall, bei dem ein Rehkitz gehetzt und tödlich verletzt wurde. Mit mehreren Bissverletzungen wurde das noch lebende Kitz aus der Wiese gezerrt und starb anschließend qualvoll auf dem Feldweg.

 

Obwohl viele Hunde gut gehorchen, reicht oft ein kurzer Moment oder der natürliche Jagdinstinkt aus, um eine Hetzjagd auszulösen. Ein Reh hat gegen einen Hund kaum eine Chance und stirbt oft an den Folgen von Bisswunden oder totaler Erschöpfung.

 

Viele Wildtiere sind aktuell hochtragend oder haben bereits Jungtiere, die bei Störungen schutzlos zurückbleiben. Das bloße Hetzen versetzt Wildtiere in Todesangst und entzieht ihnen lebenswichtige Energiereserven.

 

Wo und wie lange gilt die Regelung?

Die Anleinpflicht gilt für das Gebiet zwischen Bindlach (Furtbach) und Allersdorf, insbesondere auf Feldwegen, in Wäldern und an Waldrändern. Diese Maßnahme gilt ab sofort bis 30.06.2026.

 

Rechtliche Grundlage

Die Gemeinde stützt diese dringliche Anordnung auf Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG). Diese Bestimmung erlaubt es der Sicherheitsbehörde, zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit im Einzelfall notwendige Anordnungen zu treffen.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme gegenüber unserer heimischen Tierwelt.