Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplanes

Bekanntmachung der Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans Ramsenthal
Gemeinde Bindlach

Flächennutzungsplan Ramsenthal, 4. Änderung
Bereich „Am Schleimgraben“

 

Mit Bescheid vom 14.04.2026, AZ 519/2024, hat das Landratsamt Bayreuth die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Ramsenthal für den Bereich „Am Schleimgraben“ (siehe nachfolgendes Gebiet) genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplans wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus, Zimmer 1.06, Rathausplatz 1, 95463 Bindlach, während folgender Zeiten


Montag – Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr – 17:30 Uhr


einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

 

Flächennutzungsplan Schleimgraben Mai 2026

 

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von
Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- oder
    Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
    des Bebauungsplans und des Flächenplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

 

Bindlach, 09.05.2026

 

Christian Brunner
Erster Bürgermeister

 

Downloads:

Flächennutzungsplan "Am Schleimgraben", 4. Änderung - Plan

Flächennutzungsplan "Am Schleimgraben", 4. Änderung - Begründung und Umweltbericht